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| Zusammensetzung
und Struktur des Ortsrates. |
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| Die
Rahmenbedingungen: Travemünde ist ein Ortsteil der Hansestadt
Lübeck. Nach der "Gemeindeordnung
für Schleswig-Holstein" (§ 47) können in
einzelnen Stadteilen sog. Ortsbeiräte gegründet werden,
um den Bürgerinnen und Bürgern mehr Mitspracherechte einzuräumen.
Travemünde wollte einen solchen Ortsbeirat haben, die Lübecker
Bürgerschaft hat diesen Wunsch ihrer "schönsten Tochter" leider
abgelehnt. |
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| So
beschlossen denn die Travemünderinnen und Travemünder,
einen Ortsrat zu gründen. Dieser hat keine formalen
Rechte. Der Bürgerrat wurde aber nach dem Vorbild eines
offiziellen Ortsbeirates gegründet, und die erste Forderung des
Ortsrates an die Stadt Lübeck ist, als Ortsbeirat anerkannt
und eingesetzt zu werden. |
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